Förderungen für Elektromobilität
Eigentlich wäre die Steuerbefreiung für neue Elektroautos Anfang 2026 ausgelaufen. Nun wird sie um fünf Jahre verlängert. Die Bundesregierung will so den Automobilstandort Deutschland stärken. Wer die Anschaffung eines Elektroautos plant, kann von verschiedenen Förderungen profitieren und diese auch kombinieren.
Betriebliches Mobilitätsmanagement - Breitenförderung für Organisationen und Unternehmen
Unter dem Förderprogramm „Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM)“ der Initiative „mobil gewinnt“ werden standardisierte Mobilitätsmaßnahmen in kleinen und mittelständischen Betrieben unterstützt. Das Förderprogramm „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ ist Teil einer Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und dessen Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Ziel des Förderprogrammes ist es, mehr Ladeinfrastruktur dort entstehen zu lassen, wo Fahrzeuge tatsächlich stehen – am Arbeitsplatz. Damit soll der Umstieg auf E-Mobilität im betrieblichen Alltag erleichtert werden.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen und Organisationen, die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Größe des jeweiligen Antragstellers. Der maximale Zuschuss beträgt 60.000 Euro pro Vorhaben.
Details zur Förderung:
- Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge (AC- und DC-Lader) auf Betriebsparkplätzen oder in Mitarbeitergaragen.
- Installation von Ladeinfrastruktur für E-Pedelecs oder E-Roller, z. B. mit wettergeschützten Stellplätzen und Zugangskontrolle.
- Beschaffung von Elektrofahrzeugen, etwa E-Dienstwagen, Poolfahrzeuge oder Lieferfahrzeuge.
- Anbindung an Energiemanagementsysteme oder Lastmanagement-Software zur intelligenten Steuerung des Ladebetriebs.
- Fahrradabstellanlagen, (Lasten-)Pedelecs, digitale Mobilitätsplattformen oder Fahrgemeinschafts-Apps.
KfW-Kredit – Klimaschutzoffensive für Unternehmen
Mit dem Kredit 293 werden klimafreundliche Aktivitäten, wie Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen, gefördert:
- Herstellung klimafreundlicher Technologien
- Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
- Energieversorgung
- Integrierte Mobilitätsvorhaben
Ersparnis bei der KFZ-Steuer
Eigentlich wäre die Steuerbefreiung für neue Elektroautos Anfang 2026 ausgelaufen. Nun gilt: Wer sein Elektroauto bis zum 31.12.2030 neu zulässt, muss keine Kfz-Steuer zahlen. Die Steuerbefreiung gilt nur nur für reine E-Autos und ist bis Ende 2035 befristet. Für Plug-in-Hybride gilt diese Steuerbefreiung nicht.
Förderung von E-Dienstwagen
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen, versteuern diesen Vorteil bislang pauschal mit einen Prozent von dessen Brutto-Listenpreis als Steuer auf den daraus resultierenden geldwerten Vorteil. Für reine Elektroautos gilt ein nochmals vergünstigter Steuersatz von 0,25 %. Der vergünstigte Steuersatz gilt für alle E-Autos, die nach dem Bruttolistenpreis höchstens 70.000 € kosten.
Regionale Förderungen
Einige Bundesländer, Kommunen und Städte fördern Elektromobilität mit eigenen Produkten. Ein Beispiel hierfür ist das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)" des Landes Berlin. In Baden-Württemberg gibt es Unterstützung für den Erwerb von E-Taxis und E-LKW. In München sind Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen förderfähig. Im Programm "progres.nrw" werden in NRW Umsetzungskonzepte für Elektromobilität, Ladeinfrastruktur, Netzanschlüsse, Elektrofahrzeuge oder Lastenfahrräder gefördert.
Ein Schwerpunkt des Programms „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ ist in diesem Jahr der Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern. Ab sofort können wieder Förderanträge für Ladepunkte gestellt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt dafür mehr als 23 Millionen Euro zur Verfügung, damit die Antriebswende Fahrt aufnimmt.
Alle Angaben ohne Gewähr.
HINWEIS: Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die ieQ-systems Elektro GmbH & Co. KG